Notariat Dr. Carla Brandt · München
Sechs Bereiche.
Ein Register.
Diese Seite ordnet, wofür ein Notariat zuständig ist — nach Rechtsgebiet, nicht nach Marketingkategorie. Jeder Bereich führt zu einer Seite mit Fakten, Ablauf und Kostenrahmen.
Eine notarielle Urkunde ist eine öffentliche Urkunde im Sinne der §§ 415 ff. ZPO. Sie erbringt vollen Beweis dafür, dass die darin festgehaltenen Erklärungen tatsächlich abgegeben wurden — und ist für bestimmte Rechtsgeschäfte zwingend vorgeschrieben. Ein formloser Vertrag über ein Grundstück etwa wäre schlicht nichtig.
Wofür ist dieses Notariat zuständig?
Sechs Reiter, ein Register — wie Aktendeckel in einem Aktenschrank. Jeder Reiter zeigt die häufigsten Vorgänge des jeweiligen Rechtsgebiets.
Käufe, Verkäufe und die Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken und Wohnungseigentum.
| Vorgang | Art |
|---|---|
| Grundstückskaufvertrag | Beurkundung |
| Teilungserklärung | Beurkundung |
| Auflassungsvormerkung | Grundbuch |
| Vollständige Übersicht & Fakten | |
Gründung, Satzungsänderung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
| Vorgang | Art |
|---|---|
| GmbH-Gründung | Beurkundung |
| Satzungsänderung | Beurkundung |
| Anteilsübertragung | Beurkundung |
| Vollständige Übersicht & Fakten | |
Testamente, Erbverträge und eheliche Vermögensregelungen.
| Vorgang | Art |
|---|---|
| Testament | Beurkundung |
| Erbvertrag | Beurkundung |
| Ehevertrag | Beurkundung |
| Vollständige Übersicht & Fakten | |
Vollmachten und Verfügungen für den Fall der Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit.
| Vorgang | Art |
|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Beurkundung/Beglaubigung |
| Betreuungsverfügung | Beglaubigung |
| Patientenverfügung | Beglaubigung |
| Vollständige Übersicht & Fakten | |
Sicherungsrechte, Löschungen und Eintragungen rund um Immobilienfinanzierungen.
| Vorgang | Art |
|---|---|
| Grundschuldbestellung | Beurkundung |
| Löschungsbewilligung | Beglaubigung |
| Wohnungseigentum | Grundbuch |
| Vollständige Übersicht & Fakten | |
Unterschriften, Abschriften und Apostillen für den formlosen Rechtsverkehr.
| Vorgang | Art |
|---|---|
| Unterschriftsbeglaubigung | Beglaubigung |
| Apostille | Beglaubigung |
| Handelsregisteranmeldung | Beglaubigung |
| Vollständige Übersicht & Fakten | |
Unparteiisch heißt: beide Seiten gleich genau.
Der Notar berät nicht die Person, die den Termin vereinbart hat, sondern erläutert allen Beteiligten die rechtliche Tragweite eines Vorgangs — unabhängig davon, wer den Entwurf in Auftrag gegeben hat. Diese Unparteilichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 BNotO), nicht optional.
„Wer zuerst anruft, bekommt keinen Vorteil bei mir am Tisch. Das ist der ganze Unterschied zwischen einem Notariat und einer Kanzlei, die eine Seite vertritt." — Dr. Carla Brandt, Notarin
Fünf Schritte bis zur Urkunde.
- 01
Anfrage und Vorabinformation
Sie schildern das Vorhaben und übermitteln relevante Unterlagen — Personalien, Grundbuchauszug, Gesellschaftsunterlagen. Wir klären, was für den Entwurf noch fehlt.
- 02
Entwurf und Vorbesprechung
Der Urkundenentwurf geht mindestens zwei Wochen vor dem Termin an alle Beteiligten. Rückfragen klären wir vorab schriftlich oder telefonisch.
- 03
Beurkundungstermin
Die Urkunde wird vollständig vorgelesen (§ 13 BeurkG), rechtliche Folgen erläutert, Fragen beantwortet. Erst danach wird unterzeichnet.
- 04
Vollzug
Grundbuch- oder Handelsregistereintragung, behördliche Genehmigungen, Korrespondenz mit Banken und Ämtern.
- 05
Abschluss und Kostenrechnung
Sie erhalten Ausfertigungen der Urkunde sowie die Kostenrechnung nach GNotKG — abhängig vom Geschäftswert, nicht vom Zeitaufwand.
Fünf Personen, ein Register.
Notarin, drei Fachkräfte und die Terminorganisation — alle Profile im Team-Bereich.
Drei Wege zu einem Termin.
Für ein konkretes Vorhaben — mit kurzer Schilderung, worum es geht.
Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist gesetzlich festgelegt — unabhängig vom Aufwand, berechnet nach dem Geschäftswert.
| Berufsbezeichnung | Notarin · verliehen im Freistaat Bayern |
|---|---|
| Zuständige Kammer | Notarkammer München |
| Aufsichtsbehörde | Präsident des Landgerichts München I |
| Berufsrechtliche Regelungen | BNotO · BeurkG · DONot · GNotKG |
| Haftpflichtversicherung | Berufshaftpflichtversicherung marktüblicher Deckung gemäß § 19a BNotO |
| OS-Streitbeilegung | ec.europa.eu/consumers/odr (§ 14 ODR-VO) |