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Notarkosten nach GNotKG — gesetzlich festgelegt, nicht verhandelbarAmtsbereich: Landgerichtsbezirk München ISprechzeiten Mo–Do 8:30–17:00 · Fr 8:30–14:00§ 29 BNotO — sachliche Information, keine Werbung

Notariat Dr. Carla Brandt · München

Sechs Bereiche.
Ein Register.

Diese Seite ordnet, wofür ein Notariat zuständig ist — nach Rechtsgebiet, nicht nach Marketingkategorie. Jeder Bereich führt zu einer Seite mit Fakten, Ablauf und Kostenrahmen.

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Eine notarielle Urkunde ist eine öffentliche Urkunde im Sinne der §§ 415 ff. ZPO. Sie erbringt vollen Beweis dafür, dass die darin festgehaltenen Erklärungen tatsächlich abgegeben wurden — und ist für bestimmte Rechtsgeschäfte zwingend vorgeschrieben. Ein formloser Vertrag über ein Grundstück etwa wäre schlicht nichtig.

Register

Wofür ist dieses Notariat zuständig?

Sechs Reiter, ein Register — wie Aktendeckel in einem Aktenschrank. Jeder Reiter zeigt die häufigsten Vorgänge des jeweiligen Rechtsgebiets.

Käufe, Verkäufe und die Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken und Wohnungseigentum.

VorgangArt
Grundstückskaufvertrag Beurkundung
Teilungserklärung Beurkundung
Auflassungsvormerkung Grundbuch
Vollständige Übersicht & Fakten

Gründung, Satzungsänderung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

VorgangArt
GmbH-Gründung Beurkundung
Satzungsänderung Beurkundung
Anteilsübertragung Beurkundung
Vollständige Übersicht & Fakten

Testamente, Erbverträge und eheliche Vermögensregelungen.

VorgangArt
Testament Beurkundung
Erbvertrag Beurkundung
Ehevertrag Beurkundung
Vollständige Übersicht & Fakten

Vollmachten und Verfügungen für den Fall der Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit.

VorgangArt
Vorsorgevollmacht Beurkundung/Beglaubigung
Betreuungsverfügung Beglaubigung
Patientenverfügung Beglaubigung
Vollständige Übersicht & Fakten

Sicherungsrechte, Löschungen und Eintragungen rund um Immobilienfinanzierungen.

VorgangArt
Grundschuldbestellung Beurkundung
Löschungsbewilligung Beglaubigung
Wohnungseigentum Grundbuch
Vollständige Übersicht & Fakten

Unterschriften, Abschriften und Apostillen für den formlosen Rechtsverkehr.

VorgangArt
Unterschriftsbeglaubigung Beglaubigung
Apostille Beglaubigung
Handelsregisteranmeldung Beglaubigung
Vollständige Übersicht & Fakten
Haltung

Unparteiisch heißt: beide Seiten gleich genau.

Der Notar berät nicht die Person, die den Termin vereinbart hat, sondern erläutert allen Beteiligten die rechtliche Tragweite eines Vorgangs — unabhängig davon, wer den Entwurf in Auftrag gegeben hat. Diese Unparteilichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 BNotO), nicht optional.

„Wer zuerst anruft, bekommt keinen Vorteil bei mir am Tisch. Das ist der ganze Unterschied zwischen einem Notariat und einer Kanzlei, die eine Seite vertritt." — Dr. Carla Brandt, Notarin
Ablauf

Fünf Schritte bis zur Urkunde.

  1. 01

    Anfrage und Vorabinformation

    Sie schildern das Vorhaben und übermitteln relevante Unterlagen — Personalien, Grundbuchauszug, Gesellschaftsunterlagen. Wir klären, was für den Entwurf noch fehlt.

  2. 02

    Entwurf und Vorbesprechung

    Der Urkundenentwurf geht mindestens zwei Wochen vor dem Termin an alle Beteiligten. Rückfragen klären wir vorab schriftlich oder telefonisch.

  3. 03

    Beurkundungstermin

    Die Urkunde wird vollständig vorgelesen (§ 13 BeurkG), rechtliche Folgen erläutert, Fragen beantwortet. Erst danach wird unterzeichnet.

  4. 04

    Vollzug

    Grundbuch- oder Handelsregistereintragung, behördliche Genehmigungen, Korrespondenz mit Banken und Ämtern.

  5. 05

    Abschluss und Kostenrechnung

    Sie erhalten Ausfertigungen der Urkunde sowie die Kostenrechnung nach GNotKG — abhängig vom Geschäftswert, nicht vom Zeitaufwand.

Team

Fünf Personen, ein Register.

Notarin, drei Fachkräfte und die Terminorganisation — alle Profile im Team-Bereich.

Dr. Carla Brandt Notarin
Bernhard Kessler Notarassessor
Sibel Aydın Immobilienrecht
Paul Grendel Gesellschaftsrecht
Nora Vetter Terminorganisation
Kontakt

Drei Wege zu einem Termin.

Terminanfrage kanzlei@notariat-brandt.example

Für ein konkretes Vorhaben — mit kurzer Schilderung, worum es geht.

Rückruf +49 (0)89 000 000 00

Mo–Do 8:30–17:00 Uhr, Fr 8:30–14:00 Uhr.

Schriftlich Maximilianstraße 14 · 80539 München

Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Die Vergütung richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist gesetzlich festgelegt — unabhängig vom Aufwand, berechnet nach dem Geschäftswert.

Unterzeichnung einer notariellen Urkunde