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Notarkosten nach GNotKG — gesetzlich festgelegt, nicht verhandelbarAmtsbereich: Landgerichtsbezirk München ISprechzeiten Mo–Do 8:30–17:00 · Fr 8:30–14:00§ 29 BNotO — sachliche Information, keine Werbung
Digitalisierung

Was sich bei der Handelsregisteranmeldung seit dem Onlinezugangsgesetz ändert

Handelsregisteranmeldungen laufen seit einigen Jahren durchgehend elektronisch — vom Entwurf bis zur Übermittlung an das Registergericht. Für Gesellschafterinnen und Gesellschafter ändert sich dadurch weniger, als man vermuten könnte, aber ein paar Details lohnen sich zu kennen.

Die eigentliche Beurkundung oder Beglaubigung findet weiterhin persönlich im Notariat statt — die notarielle Form ist von der Digitalisierung des Verfahrens unberührt. Was sich geändert hat, ist der Weg danach: Statt Papierdokumente per Post an das Registergericht zu schicken, übermitteln wir die Anmeldung als strukturierten elektronischen Datensatz über das besondere notarielle Postfach direkt an das zuständige Amtsgericht.

Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das vor allem kürzere Bearbeitungszeiten zwischen Einreichung und Eintragung, weil Medienbrüche entfallen — kein Scannen, kein manuelles Erfassen durch das Registergericht. Gesellschaftsverträge und Musterprotokolle selbst bleiben unverändert; lediglich bei rein digitalen Beurkundungsverfahren (§ 16a BeurkG) für bestimmte GmbH-Gründungen kommt inzwischen auch eine Videokommunikation mit dem Notariat als Alternative zum persönlichen Termin infrage — bei uns bislang nur für Standardfälle ohne Sachgründung.

Ein praktischer Hinweis bleibt trotzdem bestehen: Unterlagen wie Gesellschafterlisten oder Ausweiskopien sollten frühzeitig in digital verwertbarer Form vorliegen — ein Foto vom Ausweis reicht in der Regel nicht, wenn Auflösung oder Lesbarkeit für das Registergericht nicht ausreichen. Wir weisen im Vorgespräch darauf hin, welches Format benötigt wird.