Warum der Geschäftswert über die Notargebühr entscheidet — nicht der Aufwand
Kaum eine Frage erreicht uns häufiger als die nach den Kosten einer Beurkundung. Die ehrliche Antwort überrascht oft: Es kommt nicht darauf an, wie lange der Termin dauert oder wie kompliziert der Fall ist — sondern auf den sogenannten Geschäftswert.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt für jede Urkundenart fest, wie sich dieser Wert berechnet. Bei einem Grundstückskaufvertrag ist es in der Regel der Kaufpreis. Bei einer GmbH-Gründung meist das Stammkapital. Bei einem Testament das Reinvermögen der erblassenden Person zum Zeitpunkt der Beurkundung. Aus diesem Geschäftswert ergibt sich über eine gesetzlich festgelegte Gebührentabelle die konkrete Notargebühr — ein Rechenweg, den jedes Notariat in Deutschland identisch anwendet.
Das hat eine Konsequenz, die manche zunächst unfair finden: Ein einfacher Kaufvertrag über eine sehr teure Immobilie kann teurer werden als ein kompliziertes, aber niedrig bewertetes Gesellschaftsrecht-Konstrukt — obwohl der zweite Fall am Ende deutlich mehr Arbeitszeit gebunden hat. Das GNotKG bemisst die Gebühr nicht nach investierter Stunde, sondern nach dem wirtschaftlichen Gewicht des beurkundeten Vorgangs.
Für Mandanten bedeutet das vor allem eines: Die Gebühr ist von keinem Notariat verhandelbar, aber auch von keinem Notariat willkürlich festgelegt. Wer den ungefähren Geschäftswert seines Vorhabens kennt, kann die Kostenordnung selbst nachvollziehen — und wir erläutern die voraussichtliche Höhe auf Anfrage, bevor der erste Entwurf entsteht.