Grundbuch
Grundschuldbestellung
Wer eine Immobilie über eine Bank finanziert, räumt der Bank in der Regel eine Grundschuld ein — eine dingliche Sicherheit, unabhängig von der tatsächlichen Kredithöhe. Die Bestellungsurkunde kommt meist vorformuliert von der Bank; wir prüfen sie, passen sie an das Grundstück an und beurkunden die Erklärung des Eigentümers, einschließlich der darin enthaltenen Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung.
Löschung und Wohnungseigentum
Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits erteilt die Bank eine Löschungsbewilligung, die wir beim Grundbuchamt einreichen. Bei Eigentumswohnungen kommen zusätzlich Fragen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung hinzu, die wir im gleichen Zuge klären.
„Die Grundschuld überlebt den Kredit. Nach der letzten Rate lohnt sich ein Blick ins Grundbuch — sonst steht sie dort noch in zwanzig Jahren." — Dr. Carla Brandt, Notarin


