DEMO · „Leistungen" · Notariat Dr. Carla Brandt · fiktiv ← Zurück zur Übersicht
Notarkosten nach GNotKG — gesetzlich festgelegt, nicht verhandelbarAmtsbereich: Landgerichtsbezirk München ISprechzeiten Mo–Do 8:30–17:00 · Fr 8:30–14:00§ 29 BNotO — sachliche Information, keine Werbung
← Register 06 / 06

Beglaubigungen

§ 40 BeurkG · Unterschrift & Abschrift

Fachbibliothek des Notariats für Beglaubigungsvorgänge

Der schnellste Weg durchs Notariat

Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass eine Unterschrift echt ist und von der genannten Person stammt — der Notar prüft nicht den Inhalt des Dokuments, sondern nur die Identität des Unterzeichnenden. Das macht Beglaubigungen zum kürzesten Vorgang in unserem Register: Ausweis vorlegen, unterschreiben oder die bereits geleistete Unterschrift anerkennen, fertig.

Apostille und Handelsregister

Für die Verwendung im Ausland benötigen viele Dokumente zusätzlich eine Apostille, die wir bei der zuständigen Stelle beantragen oder vorbereiten. Auch Handelsregisteranmeldungen durchlaufen dieses Verfahren: Die Unterschrift der Geschäftsführung wird beglaubigt, bevor die Anmeldung elektronisch beim Registergericht eingereicht wird.

„Eine Beglaubigung dauert Minuten. Trotzdem prüfen wir die Identität genauso sorgfältig wie bei einer Beurkundung, die eine Stunde braucht." — Dr. Carla Brandt, Notarin