Familie & Erbe
Testament und Erbvertrag
Ein notarielles Testament wird nach der Beurkundung in die amtliche Verwahrung des zuständigen Amtsgerichts gegeben und im Zentralen Testamentsregister erfasst — im Sterbefall wird es automatisch eröffnet. Ein Erbvertrag bindet stärker als ein Testament und wird häufig zwischen Ehegatten oder bei Unternehmensnachfolgen gewählt.
Ehevertrag
Eheverträge regeln den Güterstand — etwa den Wechsel von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung — sowie Vereinbarungen für den Fall einer späteren Trennung. Beide Partner müssen persönlich erscheinen; wir belehren beide Seiten gleichermaßen, unabhängig davon, wer den Entwurf ursprünglich vorgeschlagen hat.
„Ein Testament, das amtlich verwahrt wird, muss niemand suchen. Das allein ist für viele Mandanten der eigentliche Grund, es notariell beurkunden zu lassen statt handschriftlich zu verfassen." — Dr. Carla Brandt, Notarin


