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Notar · Köln

Dr. Friedrich Voß

Öffentlich bestellter Notar · seit 1979

in Notar vertritt keine Seite. Bevor eine Unterschrift fällt, steht die Belehrung — über Tragweite, Risiken und Alternativen, gleichermaßen für jeden Beteiligten. Das unterscheidet die notarielle Urkunde von jedem anderen Dokument, das in einer Schublade verschwinden kann.

— Notariat Dr. Friedrich Voß, Köln

Beurkundungen

Sechs Anlässe,
für die Sie zu uns kommen.

Diese Übersicht ersetzt kein Beratungsgespräch. Sie zeigt, welche Unterlagen üblicherweise gebraucht werden und wie ein Termin abläuft.

Das Siegel

Eine Unterschrift
allein genügt nicht.

Erst Siegel und Unterschrift zusammen machen aus einem Schriftstück eine öffentliche Urkunde im Sinne der §§ 415 ff. ZPO — mit voller Beweiskraft dafür, dass die beurkundeten Erklärungen tatsächlich so abgegeben wurden. Das Dienstsiegel ist keine Verzierung. Es ist der sichtbare Teil eines gesetzlich geregelten Verfahrens.

Motiv frei gestaltet für diese Demo · kein amtliches Wappen

Das Amt

Unabhängig, weil
niemand es bezahlt.

Ein Notar wird nicht von einer Partei beauftragt, sondern vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln bestellt — als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, nicht als Dienstleister im Wettbewerb.

Seine Pflicht zur Unparteilichkeit (§ 14 BNotO) schließt jede Bevorzugung aus. Er belehrt alle Beteiligten gleichermaßen über die rechtliche Tragweite eines Vorgangs und sorgt für die Wirksamkeit der Urkunde (§ 17 BeurkG). Die lebenslange Amtsverschwiegenheit (§ 18 BNotO) gilt über das Ende der Amtszeit hinaus — auch gegenüber Familienangehörigen.

„Ich vertrete niemanden. Ich sorge dafür, dass beide Seiten verstehen, was sie unterschreiben — und dass es Bestand hat." — Dr. Friedrich Voß, Notar
Bibliothek und Arbeitszimmer des Notariats Dr. Friedrich Voß — Regale mit Fachliteratur
Fachbibliothek · Notariat Dr. Friedrich Voß
Journal

Aus dem Amtsalltag.

Team

Vier Personen,
ein Notariat.

01 Dr. Friedrich Voß Notar
02 Margarethe Sanden Notarfachwirtin
03 Thomas Ohlendorf Notarassessor
04 Ines Katthöfer Terminkoordination
Das ganze Team ansehen →
Erreichbarkeit

Drei Wege,
uns zu erreichen.

Beurkundungstermin

Für ein konkretes Vorhaben — Kaufvertrag, Testament, Vollmacht.

Erstgespräch

Wenn zunächst nur die Frage im Raum steht, ob eine Beurkundung nötig ist.

Schriftliche Anfrage

Unterlagen und Fragen per Post, mit Rückruf innerhalb von zwei Werktagen.

Montag – Donnerstag08:30 – 17:00 Uhr
Freitag08:30 – 14:00 Uhr

Die Vergütung richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.

Beurkundungsvorgang im Notariat — Unterschrift auf einer notariellen Urkunde
Beurkundungsverhandlung · Notariat Dr. Friedrich Voß