GmbH-Gründung
Musterprotokoll oder individuelle Satzung
Für eine Standardgründung mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer erlaubt das GmbH-Gesetz ein vereinfachtes Musterprotokoll — schneller im Entwurf, aber starr in seinem Inhalt. Sobald abweichende Regelungen zu Gewinnverteilung, Nachfolge oder Wettbewerbsverboten gewünscht sind, braucht es eine individuelle Satzung. Wir klären das im Vorgespräch, bevor der erste Entwurf entsteht, damit niemand später zweimal beurkunden muss.
Im Termin selbst erscheinen alle Gründungsgesellschafter persönlich oder vertreten durch notariell beglaubigte Vollmacht. Dr. Voß liest die Satzung vor, erläutert Haftungs- und Einlagepflichten und beurkundet anschließend die Gründungserklärung.
Der Weg ins Handelsregister
Nach der Beurkundung reicht das Notariat die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein — Firma, Sitz, Geschäftsführer und Stammkapital. Die Gesellschaft entsteht als GmbH erst mit der Eintragung; vorher haftet sie als Vor-GmbH. Bei einer Bareinlage genügt üblicherweise die Einzahlungsbestätigung der Bank, bei Sacheinlagen wird ein Sachgründungsbericht nötig.
„Das Musterprotokoll ist schnell erklärt und schnell beurkundet. Die Frage, ob es zur Gesellschaft passt, braucht trotzdem ein Gespräch vorher." — Dr. Friedrich Voß, Notar