Grundstückskaufvertrag
Der Ablauf
Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht bedarf zwingend der notariellen Form. Ohne Beurkundung ist der Vertrag nichtig — das gilt auch dann, wenn beide Seiten sich vollkommen einig sind und bereits Geld geflossen ist. Wir fertigen den Entwurf auf Grundlage der von Käufer und Verkäufer mitgeteilten Eckdaten: Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkaufte Einrichtung, Lasten im Grundbuch.
Der Entwurf geht anschließend an beide Seiten, mit genügend Vorlauf, um ihn in Ruhe zu prüfen und Rückfragen vorab zu klären. Im eigentlichen Beurkundungstermin liest Dr. Voß den gesamten Vertrag laut vor, erläutert einzelne Klauseln und stellt Fragen der Beteiligten. Erst dann wird unterschrieben.
Warum die zwei Wochen wichtig sind
Zwischen Entwurfsversand und Termin liegen bei uns in der Regel mindestens zwei Wochen. Diese Frist ist keine Höflichkeit, sondern soll dafür sorgen, dass Beteiligte den Vertrag ohne Zeitdruck verstehen — insbesondere bei Finanzierungsklauseln oder Regelungen zu Mängeln. Nach der Beurkundung übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt: Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, endgültige Umschreibung.
„Die meisten Streitfälle, die ich in vierzig Jahren gesehen habe, entstanden nicht durch böse Absicht — sondern weil jemand den Vertrag am Tag der Beurkundung zum ersten Mal gelesen hat." — Dr. Friedrich Voß, Notar