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Grundschuldbestellung

Kreditsicherungsrecht · § 1191 BGB

Warmes Arbeitszimmer des Notariats für die Grundschuldbestellung
Vorbereitung Grundschuldbestellung · Notariat Dr. Friedrich Voß

Grundschuld ist nicht die Kreditsumme

Wer eine Immobilie über eine Bank finanziert, muss der Bank in aller Regel eine Grundschuld auf dem Grundstück einräumen — als dingliche Sicherheit, unabhängig von der tatsächlichen Kredithöhe. Die Grundschuldbestellungsurkunde kommt meist vorformuliert von der finanzierenden Bank; wir prüfen sie, passen sie an das konkrete Grundstück an und beurkunden die Erklärung des Eigentümers. Die Bank selbst muss beim Termin in der Regel nicht persönlich erscheinen.

Nach der Beurkundung leiten wir die Eintragung im Grundbuch in die Wege und stimmen den Zeitpunkt mit der Bank ab, damit Kaufpreiszahlung und Grundschuldeintragung zusammenpassen.

Vollstreckungsunterwerfung erklärt

Grundschuldbestellungen enthalten regelmäßig eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung — die Bank kann im Fall eines Zahlungsausfalls ohne separates Gerichtsverfahren vollstrecken. Genau diesen Punkt erklären wir besonders sorgfältig, weil er in vorformulierten Bankurkunden leicht überlesen wird. Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits erteilt die Bank eine Löschungsbewilligung, die wir ebenfalls beim Grundbuchamt einreichen können.

„Die Grundschuld überlebt den Kredit. Wer sie zurückzahlt, sollte auch die Löschung im Grundbuch nicht vergessen — sonst steht sie dort noch in zwanzig Jahren." — Dr. Friedrich Voß, Notar